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IT- und Datenschutzrecht – Worauf muss ich im Netz achten?

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IT- und Datenschutzrecht – Worauf muss ich im Netz achten?

Das Internet bietet schier unbegrenzte Möglichkeiten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer. Ein nie da gewesener Informationsaustausch findet tagtäglich in den Weiten des Netzes statt. Dennoch ist Vorsicht geboten. Die vermeintliche Freiheit sollte nicht missverstanden werden, denn es handelt sich keineswegs um einen rechtsfreien Raum.


Datenschutzbestimmungen und Impressumspflicht

Homepagebetreiber, Online-Shops und Blogger sollten unbedingt die Datenschutzrichtlinien des Internets einhalten. Bei Verstoß drohen häufig hohe Strafzahlungen. Das heißt, dass Webseitenbetreiber einige Punkte beachten müssen, um sich im rechtssicheren Raum zu bewegen. Dazu gehört, dass jeder Nutzer über die Speicherung seiner Daten unterrichtet wird. Alle Unternehmen, die das Internet aufgrund einer Geschäftstätigkeit nutzen, sind außerdem dazu verpflichtet, ein Impressum anzugeben. Dieses muss Namen und Anschrift, Kontaktdaten, eine Registriernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten. Bei nicht vorhandenem Impressum kann dies Geldstrafen nach sich ziehen. Wer sich unsicher ist, welche Regelungen für seine Webseite gelten, kann sich im Zweifelsfall an spezialisierte Rechtsanwälte wenden, einen Datenschutzbeauftragten konsultieren oder diesen direkt einstellen.

Datenschutzbeauftragte in der IT-Branche

Alle Unternehmen, die mit sensiblen Daten arbeiten, sind außerdem vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Regelung soll dem Schutz der Nutzer dienen und vor Missbrauch schützen. Wer in der IT-Branche tätig ist, sollte sich in jedem Fall an diese Regelung halten. Zum einen schafft das Vertrauen bei den Kunden und zum anderen schützt es vor kostenintensiven Abmahnungen, die gerne auch von der Konkurrenzseite ins Rollen gebracht werden. Kommt ans Licht, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde, kann das außerdem zu einem nicht wiedergutmachbaren Imageverlust führen, der dem Unternehmen nachhaltig schadet. Prävention ist hier also besser als Nachsorge.

Datenschutz im Internet

Besonders für Unternehmer, die sensible Daten verarbeiten, ist der Datenschutz im Internet daher ein wichtiges, nicht zu vernachlässigendes Thema. Neben der Impressumspflicht, der Pflicht zur Unterrichtung des Nutzers über die Datenverarbeitung, ist für einige Firmen auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabdingbar. Bei Zweifeln kann vorab ein spezialisierter Anwalt Klarheit verschaffen. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne BBS Rechtsanwälte aus Hamburg mit Rat und Tat zur Seite.

Urheber des Bildes: Sven Hoppe – Fotolia

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